„Wolfstrittsiegel“ gegen eine unbegründete menschliche Angst
Es geht neuerdings ein Gespenst um in Deutschland, ein Geist, den man längst vertrieben glaubte, ist zurückgekehrt. Alles hatte man daran gesetzt, ihn auszulöschen, seiner habhaft zu werden! Die schlimmsten Qualen hatte man sich für ihn erdacht, spezielle Fallen aufgestellt und ein anderes Folterinstrument, Angel genannt, ausgelegt. Und doch hat es dieser unheimliche „Berserker“ gewagt, in unsere Wälder zurückzukehren. Und schon geht die Furcht wieder um, leicht stellen sich die Nackenhaare, wenn von fern sein Heulen zu hören ist, stammt dieses Gefunkel im Dunkel von seinen bernsteingelben Augen? Halali, die Jagdgesellschaften rüsten sich schon zu ihrem blutigen Geschäft. Jagt ihn, hetzt ihn: Er stiehlt uns das Vieh, hat das Rotkäppchen und die sieben Geißlein gefressen –
Ja, man erkennt schon, von welchem „Gespenst“ hier die Rede ist: Es sind die Wölfe, die allmählich wieder in ihre angestammten Lande zurückkehren, aus denen sie seit 100 Jahren schon auf unmenschlichste Art und Weise ausgerottet worden waren, u.a. mit Hilfe eines besonders infamen „Jagdgeräts, der sog. „Wolfsangel“. Dieses besonders tierquälerische Fangeisen wurde 1889 von dem Kunsthistoriker R. König-Warthausen 1889 in den „Württembergischen Vierteljahresheften für Landesgeschichte“ folgendermaßen beschrieben: „Es handelt sich um ein zehn Zentimeter langes, beiderseits zugespitztes Flacheisen, das auf jeder Seite einen spitzwinklig eingeschnittenen, je nach dem anderen gegenüberstehenden Widerhaken hat. In der Mitte ist das Eisen durchbohrt und hängt an einer 40 Zentimeter langen Kette. Am oberen Teil der Kette befindet sich ein halbmondförmiger, in einen Dorn auslaufender Anker.“ Die Funktion dieses Gerätes wurde 1617 auf diese Art beschrieben: „„Ein Wolffs Angel, die man hengt und ein Aas daran thuet, wenn das Thier danach springt, so bleibt es mit dem Maul davon hängen.“ Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorstellen, dass ein auf diese Fangart ergriffener Wolf elend verendete. Ab 812 finden sich erste Erwähnungen der Wolfsangeln im Kapitel 69 des „Capitulare de villis“, einer detallierten Vorschrift über die Verwaltung der Krongüter Karls des Großen. Die Jagd war schließlich ein Vorrecht des Adels, ihm gehörte das Land und das Wild, nur der Wolf machte es ihm streitig.
Nein, der Wolf hat nicht das Rotkäppchen gefressen; denn der Mensch liegt nicht in seinem Beuteschema. Ja, er hat schon mal ein Geißlein gefressen, wenn das Wild durch menschliche Jagd so dezimiert war, dass ihm nichts mehr zu jagen blieb. Da hat er sich schon einmal ein Geißlein genommen, wie jenes, das ein dummer Mensch in Mecklenburg-Vorpommern an seiner Haustür angebunden hatte. Wir freuen uns, dass dieses soziale Mitgeschöpf wieder in unseren Wäldern heimisch wird und Deutschland durchstreift.
Daher sagt Wolf Amarok, der Urwolf, der Canis dirus:
Willkommen Wolf